5 häufige Fehler im Arbeitsrecht (und wie du sie vermeidest)
Das Arbeitsrecht ist eine der größten Fehlerquellen im Mittelstand. Verträge, Kündigungen und Formvorschriften bieten viele Fallstricke. Wir zeigen die fünf häufigsten und wie du sie vermeidest.
Fehler 1: Falsche Befristung
Befristungen sind nur mit sachlichem Grund oder ohne Grund bis zu zwei Jahren zulässig. Viele Arbeitgeber befristen ohne Grund mehrfach – das ist unwirksam. Nach § 14 TzBfG ist eine erneute Befristung ohne Sachgrund nur beim selben Arbeitgeber ausgeschlossen.
Fehler 2: Formfehler bei Kündigungen
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen – per E-Mail oder Fax ist unwirksam. Zudem muss sie dem Empfänger zugehen. Einwurfeinschreiben oder persönliche Übergabe mit Zeugen sind die sichersten Wege.
Fehler 3: Verpasste Ausschlussfristen
Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen von drei Monaten. Wer Ansprüche nicht innerhalb dieser Frist geltend macht, verliert sie. Das gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Fehler 4: Fehlende Zustimmungen
Bei Schwerbehinderten, Schwangeren, Betriebsräten oder Elternzeit-Rückkehrern brauchst du vor jeder Kündigung die Zustimmung der zuständigen Stelle. Fehlt sie, ist die Kündigung unwirksam – mit erheblichen Kostenfolgen.
Fehler 5: Unvollständige Personalakte
Abmahnungen, Beurteilungen und Vertragsänderungen müssen in der Personalakte dokumentiert sein. Im Streitfall gilt: Was nicht in der Akte ist, existiert nicht.
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